FAQ's - Projekt Windpark Neuenreuth

1) Worin investiert die ZENOB mein Geld?

Im Fall der Bürgerbeteiligung an dem Windpark Neuenreuth wird das durch die qualifizierten Nachrangdarlehen eingeworbene Kapital von der ZENOB zur Finanzierung des Windparks Neuenreuth verwendet, der auf dem Gebiet der Gemeinde Thierstein im Ortsteil Neuenreuth gelegen ist. Der Windpark umfasst vier Windkraftanlagen Typs Nordex N131 mit einer Nennleistung von jeweils 3,0 MW.

2) In welcher Höhe kann ich der ZENOB ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Der Minimalbetrag beträgt 500,00 €. Der Maximalbetrag beträgt 25.000,00 €. Alle Beträge müssen durch 500 teilbar sein.

3) Wie hoch sind die Zinsen?

Die Verzinsung erfolgt in Form einer Festverzinsung in Höhe p.a., beginnend mit der Gewährung des Darlehens. Abhängig von der tatsächlichen Stromproduktion des jeweiligen Windparks wird eine Erhöhung der Verzinsung gewährt (Bonus). Die prognostizierte durchschnittliche Jahresenergieproduktion finden Sie in der jeweiligen Projektbeschreibung.

4) Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Festverzinsung in Höhe von 2,0 % p.a. erfolgt vom Tag der Gutschrift des Darlehensbetrags auf dem Bankkonto der ZENOB an. Die Bonusverzinsung ist ab Inbetriebnahme des Windparks möglich. Die Abrechnung des Netzbetreibers/Direktvermarkters über den tatsächlich erzielten Jahresertrag der Stromproduktion des jeweiligen Windparks ist Grundlage für die Berechnung des Zinsbonus. 

5) Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Rückzahlung der Darlehenssumme erfolgt in 10 gleichen, jährlichen Raten. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen und Bonus vom jeweiligen Restguthaben errechnet.

Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, zahlt die ZENOB das Restguthaben in einer Einmalzahlung zurück

6) Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?

Die Darlehensverhältnisse enden am 31.12.2034. Dir Rückzahlung erfolgt vom 31.12.2025 an in 10 gleichen jährlichen Raten. Zum 31.12.2024 ist erstmals eine ordentliche Kündigung möglich. Von diesem Zeitpunkt an ist eine ordentliche Kündigung jährlich zum 31.12. möglich. Wenn ein Darlehensgeber sein Darlehen z.B. zum 31.12.2024 kündigt, so bekommt er seinen Darlehensbetrag nebst der bis dahin angefallenen Zinsen insgesamt zum 31.12.2024 ausgezahlt.

7) Wann und wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.12.2024 und von da an zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Für eine wirksame, ordentliche Kündigung muss das Kündigungsschreiben 6 Monate vor dem gewünschten Vertragsende schriftlich bei uns eingegangen sein. Wenn Sie das Darlehen also z.B. zum 31.12.2024 beenden wollen, senden Sie Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 30.06.2024 an die ZENOB.

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Mit Abschluss des Darlehensvertrags wird der § 490 Abs. 1 BGB jedoch einvernehmlich außer Kraft gesetzt. Somit entfällt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung für den Darlehensgeber, falls in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Abgesehen davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich gegenüber der Darlehensnehmerin zu erfolgen.

8) Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?

Nach der Kündigung erhalten Sie den gesamten Darlehensbetrag zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.