FAQ's - Projekt Windenergieanlage Wildenberg

1) Worin investiert die ZENOB mein Geld?

Im Fall der Bürgerbeteiligung an der Windenergieanlage Wildenberg wird das durch die qualifizierten Nachrangdarlehen eingeworbene Kapital von der ZENOB zur Finanzierung der Windenergieanlage Wildenberg verwendet, die auf dem Gebiet der Gemeinde Wunsiedel am Wildenberg gelegen ist.

2) In welcher Höhe kann ich der ZENOB ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Der Minimalbetrag beträgt 500,00 €. Der Maximalbetrag beträgt 50.000,00 €. Alle Beträge müssen durch 500 teilbar sein.

3) Wie hoch sind die Zinsen?

Die Verzinsung erfolgt in Form einer Festverzinsung in Höhe von 2,0 % p.a., beginnend mit der Gewährung des Darlehens. Die Darlehensgeber werden jedoch erst frühestens im März 2015 zur Einzahlung des Darlehensbetrags aufgefordert werden, wenn der Baubeginn geplant ist. Abhängig von der tatsächlichen Stromproduktion der Windenergieanlage „Wildenberg“ wird eine Erhöhung der Verzinsung um bis zu 4,0 Prozentpunkte gewährt (Bonus). Damit ist eine Verzinsung von bis zu 6,0 % p. a. möglich. Die prognostizierte durchschnittliche Jahresenergieproduktion finden Sie in der Projektbeschreibung.

4) Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Festverzinsung in Höhe von 2,0 % p.a. erfolgt vom Tag der Gutschrift des Darlehensbetrags auf dem Bankkonto der ZENOB an. Die Festverzinsung wird jährlich zum 31.12. fällig. Die erste Zinsauszahlung erfolgt am 31.12.2014. Die Bonusverzinsung ist ab Inbetriebnahme der Windenergieanlage Wildenberg möglich. Die Inbetriebnahme ist spätestens für das erste Halbjahr 2016 geplant. Die Abrechnung des Netzbetreibers/Direktvermarkters über den tatsächlich erzielten Jahresertrag der Stromproduktion der Windenergieanlage „Wildenberg“ ist Grundlage für die Berechnung des Zinsbonus. Der Zinsbonus für das abgelaufene Jahr wird jeweils zum 28.02. des nachfolgenden Jahres fällig, erstmals zum 28.02. des auf das Jahr der Inbetriebnahme folgenden Jahres.

5) Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Rückzahlung der Darlehenssumme erfolgt in 10 gleichen, jährlichen Raten. Sie beginnt am 31.12.2025. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen und Bonus vom jeweiligen Restguthaben errechnet. Das genaue Datum der Rückzahlungen finden Sie in Ihren Darlehensbedingungen. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, zahlt die ZENOB das Restguthaben in einer Einmalzahlung zurück.

Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, zahlt die ZENOB das Restguthaben in einer Einmalzahlung zurück.

6) Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?

Die Darlehensverhältnisse enden am 31.12.2034. Dir Rückzahlung erfolgt vom 31.12.2025 an in 10 gleichen jährlichen Raten. Zum 31.12.2024 ist erstmals eine ordentliche Kündigung möglich. Von diesem Zeitpunkt an ist eine ordentliche Kündigung jährlich zum 31.12. möglich. Wenn ein Darlehensgeber sein Darlehen z.B. zum 31.12.2024 kündigt, so bekommt er seinen Darlehensbetrag nebst der bis dahin angefallenen Zinsen insgesamt zum 31.12.2024 ausgezahlt.

7) Wann und wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.12.2024 und von da an zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Für eine wirksame, ordentliche Kündigung muss das Kündigungsschreiben 6 Monate vor dem gewünschten Vertragsende schriftlich bei uns eingegangen sein. Wenn Sie das Darlehen also z.B. zum 31.12.2024 beenden wollen, senden Sie Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 30.06.2024 an die ZENOB.

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Mit Abschluss des Darlehensvertrags wird der § 490 Abs. 1 BGB jedoch einvernehmlich außer Kraft gesetzt. Somit entfällt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung für den Darlehensgeber, falls in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Abgesehen davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich gegenüber der Darlehensnehmerin zu erfolgen.

8) Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?

Nach der Kündigung erhalten Sie den gesamten Darlehensbetrag zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.

9) Warum behält sich die ZENOB ein Rücktrittsrecht vor?

Die ZENOB behält sich ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass sie nicht genug Eigenkapital durch Nachrangdarlehen einwerben kann. Die Bürgerbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil des Finanzierungskonzepts der Windkraftanlage Wildenberg. Ohne diesen Teil kann die Errichtung der Windkraftanlage nicht finanziert werden und somit könnten auch keine Zinsen ausbezahlt werden. Daher muss ZENOB die Möglichkeit haben das Projekt zur Not zu stoppen. Bisher wurden aber immer genug Nachrangdarlehen gezeichnet und bei allen Projekten konnte die Finanzierung gesichert werden.

Nachtrag: Die Finanzierung des Eigenkapitals wurde erreicht. Der beschriebene Rücktritt der ZENOB wegen nicht Erreichens des Eigenkapitals ist nicht mehr möglich.